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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und
Leistungen der Informationstechnologie Projekte Ges.m.b.H. (IT
- Projekte).
1.1. Lieferungen und Leistungen von IT - Projekte erfolgen ausschließlich
unter Zugrundelegung dieser Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich
Gegenteiliges vereinbart wird.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur
wirksam, wenn IT - Projekte sie für den jeweiligen Vertragsabschluß
schriftlich bestätigt.
1.3. Durch seine Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen
von IT - Projekte an.
1.4 Soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen, gelten subsidiär
die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen
des Handelsrechtes.
2. Umfang der Lieferungen oder Leistungen
2.1. Die Verpflichtungen von IT - Projekte richten sich ausschließlich
nach dem Umfang und Inhalt eines von IT - Projekte entgegengenommenen
Auftrages oder einer von IT - Projekte ausgestellten Auftragsbestätigung
und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den der Art des
Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2.2. Unterlagen, z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-angaben,
Leistungsangaben in Prospekten und Datenblättern enthalten keine
Zusicherungen von Eigenschaften, sondern Leistungsbeschreibungen.
Abweichungen, die durch inzwischen eingetretenen Fortschritt begründet
und gerechtfertigt sind, behält sich IT - Projekte auch nach
Bestätigung des Auftrags vor.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, technischen Informationen,
Daten, Beschreibungen und anderen Unterlagen behält sich IT -
Projekte Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt
vor; der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen bzw. technische
Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von
IT - Projekte zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung
zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen bzw.
Informationen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen von
IT - Projekte zuwiderläuft.
2.4 IT – Projekte ist auf eigenes Risiko ermächtigt andere
Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus einem Vertragsverhältnis
mit dem Kunden zu beauftragen.
2.5 IT – Projekte ist berechtigt, Verträge über den
laufenden Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse
durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat zu jedem beliebigen Termin aufzukündigen.
3. Preise
3.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot
oder im Bestellformular angeführten Preise.
3.2. Die Preise verstehen sich einschließlich handelsüblicher
Verpackung, in Euro, ohne Mehrwertsteuer.
3.3. Unsere Preise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns nur auf
ausdrücklichen Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Liefergegenstand bleibt im Eigentum von IT - Projekte bis
zur Erfüllung sämtlicher IT - Projekte gegen den Kunden
aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen und Ansprüche.
Der Eigentumsvorbehalt besteht auch für Forderungen, die in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und für die der Saldo gezogen
und anerkannt ist.
4.2. Der Kunde darf vor Bezahlung der gesamten Forderung von IT -
Projekte gemäß Punkt 4.1. keine von IT-Projekte gelieferte
Ware an einen Dritten verpfänden oder sicherheitshalber übereignen.
Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang
tritt der Kunde seine Forderung gegen den Erwerber an IT - Projekte
ab. Falls das Eigentum von IT-Projekte durch Verbindung mit einer
anderen Sache erlischt, erwirbt IT - Projekte anteiliges Eigentum
an der neuen Sache.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, IT - Projekte über Zugriffe
Dritter auf die im Eigentum von IT - Projekte stehende Ware unverzüglich
zu informieren. Er hat auch Dritte, die Zugriff auf die Ware nehmen
wollen, darauf hinzuweisen, dass die Ware im Eigentum von IT - Projekte
steht. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung haftet der Kunde
IT - Projekte für sämtliche dieser daraus entstehenden Schäden.
Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.
5. Datenschutz und Sicherheit
5.1. Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen
Erfordernisse oder der Notwendigkeiten im Geschäftsbetrieb
weder ausgewertet noch weitergegeben.
5.2. IT – Projekte ergreift alle technisch möglichen
und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen um die bei Ihr
gespeicherten Daten zu schützen. IT – Projekte ist
aber nicht dafür verantwortlich, wenn es jemand gelingt auf
rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen. Die
Geltendmachung von Schäden gegenüber IT – Projekte
aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
5.3. Der Vertragpartner ist verpflichtet, seine Passwörter
für Informationssysteme von IT – Projekte geheim zu
halten. Für Schäden durch Weitergabe dieser an Dritte
oder auf Grund von mangelhafter Geheimhaltung haftet dieser.
5.4. IT – Projekte betreibt die angebotenen Dienste unter
dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit
und Verfügbarkeit. IT – Projekte übernimmt jedoch
keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung
zugänglich sind, dass die gewünschte Verbindungen immer
hergestellt werden können oder bei IT – Projekte gespeicherte
Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
5.5. Der Datenbestand auf Kundensystemen die von IT – Projekte
serviciert werden ist vor Einsatzbeginn vom Kunden zu sichern.
Von IT – Projekte wird keine Haftung für während
der Servicearbeiten veränderter Daten übernommen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei an IT - Projekte innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
6.2. Für Auslandslieferungen behält sich IT-Projekte vor,
Zahlung aus Akkreditiv oder Dokumente gegen Zahlung zu verlangen.
6.3. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden wird einvernehmlich
ausgeschlossen.
6.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich IT
- Projekte, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen
in Höhe von 3 % p.A. über dem jeweiligen 12-Monats-Euribor,
vor.
6.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IT - Projekte wahlweise berechtigt,
weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
abhängig zu machen, weitere Lieferungen bzw. Leistungen aus bestehenden
Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten.
6.6. Die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter aber von
IT – Projekte nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges
die IT – Projekte entstehenden Mahn – und Inkassospesen
zu ersetzten. Für eine durch IT – Projekte selbst betriebene
Mahnung beträgt der Kostenersatz EUR 10,00 pro erfolgter Mahnung.
7. Frist für Lieferungen oder Leistungen
7.1. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher
vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen,
Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigungen der Pläne,
sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger
Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig
erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
7.2. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung
innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand
gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt
die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb
der vereinbarten Frist.
7.3. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen
nachweislich auf höhere Gewalt, wie beispielsweise Betriebsstörungen,
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrungen oder Verkehrsstörungen
oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen,
so wird die Frist angemessen verlängert. Hierzu gehören
auch alle behördlichen Verfügungen, wie das Nichterteilen
einer notwendigen behördlichen Genehmigung, Transportbeschränkungen
und Beschränkungen des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner
Mangel an Rohstoffen und Versorgungsgütern, verspäteter
Zugang der vom Kunden zu liefernden Unterlagen, sowie sonstige Gründe,
die IT - Projekte nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere auch,
wenn solche Umstände bei Lieferanten von IT - Projekte eintreten
und IT - Projekte hierdurch ihrerseits in Lieferverzug gerät.
Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich,
so wird IT - Projekte von der Lieferverpflichtung frei. IT - Projekte
wird den Kunden so bald wie möglich von einer Lieferfristüberschreitung
oder der Unmöglichkeit der Lieferung in Kenntnis setzen.
7.4. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als in Ziffer 7.3.
genannten Gründen, kann der Kunde ab der 3. Woche - sofern er
glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen
ist - eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche
der Verspätung von 1/2 v. H. bis zur Höhe von im ganzen
5 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen
verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung eines dazugehörigen
Liefergegenstandes nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen bzw.
erbracht werden konnte.
8. Gefahrenübergang
8.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über:
8.1.1. Mit Übergabe der betriebsbereiten Sendung (auch Teilsendung)
am Sitz des Kunden oder des sonstigen Bestimmungsortes der Lieferung;
8.1.2. für die Zeitspanne, um die der Versand oder die Zustellung
auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen
verzögert wird;
8.2. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung der vom Kunden beigestellten Sachen trägt der
Kunde.
9. Entgegennahme/Abnahme
9.1. Der Liefergegenstand ist, auch wenn er unwesentliche Mängel
aufweist, vom Kunden entgegenzunehmen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen sofort bei Erhalt
auf Transportschäden zu kontrollieren. Transportschäden
sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich beim Transportunternehmen
zur Prüfung anzumelden, wobei die für solche Fälle
vorgesehene Verhandlungsniederschrift zu verlangen ist. Ist dies nicht
möglich, hat der Kunde unverzüglich das Transportunternehmen
und IT - Projekte zu verständigen und dem Transportunternehmen
die Besichtigung und Schadensfeststellung zu ermöglichen, über
welche eine gemeinsame Niederschrift aufzunehmen ist.
9.3. Eine Verpflichtung von IT - Projekte zur Rücknahme gelieferter
Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.4. Teillieferungen sind zulässig.
9.5. Verlangt IT - Projekte nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung,
so hat der Kunde sie innerhalb von drei Werktagen vorzunehmen. Geschieht
dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls
als erfolgt, wenn die Lieferung – gegebenenfalls nach Abschluß
einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.
10. Haftung für Mängel
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt haftet IT - Projekte wie folgt:
10.1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen werden nach Wahl von IT
- Projekte unentgeltlich nachgebessert, neu geliefert oder neu erbracht,
die innerhalb von 6 Monaten - ohne Rücksicht auf Betriebsdauer
- vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter
Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss
IT - Projekte unverzüglich schriftlich gemeldet werden.
10.2. Der Kunde hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere
die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten.
10.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde IT - Projekte die nach
ihrem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Verweigert er diese, so ist IT - Projekte von der Mängelhaftung
befreit.
10.4. Wenn IT - Projekte eine ihr gestellt angemessene Nachfrist verstreichen
lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
10.5. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend
zu machen, verjährt in allen Fällen in 12 Monaten ab dem
Zeitpunkt der Rüge.
10.6. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche
Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang
infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes
und solcher chemischer, elektronischer, elektrischer oder atmosphärischer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind.
10.7. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter vorgenommene Änderungen
und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen ausgeschlossen.
10.8. Software - Hinsichtlich Software können nach dem Stand
der Technik Mängel nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung für
Mängel der Software beschränkt sich daher auf wesentliche
Funktionsabweichungen der Software von der Software-Beschreibung,
die trotz Befolgung der Dokumentation auftreten. Weiters ist vorausgesetzt,
dass es sich um eine auf einer Referenzanlage bei IT - Projekte reproduzierbare
Abweichung handelt.
10.9. „Public Domain“ Software – Hinsichtlich derartiger
Software wird von IT – Projekte keine wie immer geartete Gewähr
übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind vom Kunden zu beachten.
10.10. Software – Mit der Bestellung lizenzierter Software Dritter
bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser
Software und deren Lizenzbestimmungen. Seitens IT – Projekte
wird bezüglich dieser Software keine über die des Autors
hinausgehende Gewährleistung übernommen.
11. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
11.1. Wird IT - Projekte oder dem Kunden die jeweils obliegende Lieferung
oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze
mit der folgenden Maßgabe:
11.2. Ist die Unmöglichkeit auf das Verschulden von IT - Projekte
zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz
zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch
des Kunden auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung
oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen
Betrieb genommen werden kann.
11.3. Schadensersatzansprüche des Kunden, die über die genannte
Grenze von 10 v. H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes oder kraß grober Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom
Vertrag bleibt unberührt.
12. Sonstige Schadensersatzansprüche
12.1. Anderweitige Schadensersatzansprüche des Kunden aus der
Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem
oder krass grob fahrlässigem Verhalten von IT - Projekte beruht.
Die Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.
12.2. IT - Projekte bzw. ihr Erfüllungsgehilfe haftet nicht für
Folgeschäden oder mittelbare Schäden (die Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind), wie z.B.
entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Verlust von Daten infolge
eines Software-Fehlers oder Zinsverlust. Die Haftungsbegrenzung gilt
für den Kunden entsprechend.
12.3. Die Haftungsbegrenzung von Ziffer 12.2. gilt nicht, soweit nach
österreichischem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
13. Geltendes Recht
Angebot und Vertrag unterliegen österreichischem Recht.
14. Zahlungsort und Gerichtsstand
14.1. Zahlungsort ist Wien.
14.2. Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar
sich ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht
in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
15. Schlußbestimmungen
15.1. Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte
in seinen übrigen Teilen verbindlich.
15.2. Alle vertraglichen Vereinbarungen - einschließlich
Nebenabreden - bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
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